Kirchengemeinderat St. Stephanus

Der Kirchengemeinderat dient der Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde. Er trägt mit dem Pfarrer zusammen die Verantwortung für das Gemeindeleben und sorgt dafür, dass die Gemeinde ihre Aufgabe als Trägerin der Seelsorge wahrnehmen kann. Er fasst die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde notwendigen Beschlüsse und ist für deren Umsetzung verantwortlich. Dabei sollen Anregungen, Wünsche und Beschwerden aus der Gemeinde berücksichtigt werden.

Der Kirchengemeinderat von St. Stephanus setzt sich zusammen aus dem Pfarrer (Vorsitzender) und 10 gewählten Mitgliedern. Der Kirchengemeinderat ist zuletzt im März 2020 auf 5 Jahre gewählt worden.

Die Mitglieder des Kirchengemeinderates sind:

  • Pfarrer Bernhard Tschullik (Vorsitzender)
  • Michael Kramer (Gewählter Vorsitzender)
  • Martina Eisenbrückner
  • Gabriele Eppler
  • Dorothee Faulhaber-Stützel
  • Andreas Gerster
  • Barbara Hersacher
  • Jonas Hersacher
  • Matthias Krespach
  • Renate Müller
  • Dennis Platz

Dem Kirchengemeinderat gehören mit beratender Stimme die Gemeindereferentin und die Kirchenpflegerin an.

Die Sitzungen des Kirchengemeinderates sind öffentlich – Sitzungstermine sind unter Termine einsehbar